Unverhofft kommt oft - vor allem, wenn Kinder im Spiel sind! Davon können so einige Eltern ein Liedchen singen. Insbesondere wenn es um Kinderkrankheit an einem Wochentag geht und das Kleine nicht in die Kita oder Schule gehen kann, ist die Verzweiflung manchmal groß. Ist dein Sprössling kurzfristig erkrankt und auf deinem Schreibtisch türmt sich die Arbeit, steht dir trotzdem ein freier Tag zu! Alles, was du über dieses Thema wissen musst, erfährst du hier:
Was kann ich tun, wenn mein Kind plötzlich krank ist?
Wahrscheinlich passt es dir gerade gar nicht, daheim bei dem kranken Kind zu bleiben, anstatt alle wichtigen Arbeiten fertigzustellen. Dennoch ist das Letzte, was du jetzt tun solltest, deinen kleinen Schatz trotzdem in den Kindergarten oder in die Schule zu schicken. Nicht nur, dass es dem Kind in dieser Situation äußerst schlecht geht, du gefährdest so auch die Gesundheit der anderen anwesenden Kinder und Erwachsenen. Besser ist es, sofort deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darüber zu informieren, dass du nicht bei der Arbeit erscheinen kannst. Alternativ kannst du - je nach Beruf und Arbeitsverhältnis - ins Homeoffice wechseln.
So viele Kinderkrankentage stehen dir zu
Vielleicht ist dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin nicht besonders begeistert, dass du daheimbleiben musst, um dich deinem kranken Sprössling zu widmen. Lass dir jedoch kein schlechtes Gewissen machen! Sobald dein Kind erkrankt und dies durch einen Arzt oder eine Ärztin bestätigt werden kann, stehen dir gesetzlich freie Tage zu. Wir erklären dir, wie viele Kinderkrankentage dir zustehen:
- Jedem Elternteil stehen pro Kind 30 Tage zu, an denen sie sogenannten Kinderkrankengeld erhalten
- Bei mehreren Kindern besteht ein maximaler Anspruch von 65 Tagen
- Alleinerziehende haben einen Anspruch von 60 Tagen pro Kind und bei mehreren auf bis zu 130 Tage
Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich meistens auch, da viele Arbeitgeber:innen eine besondere Regelung haben, welche noch mehr freigestellte Arbeitstage verspricht, wenn dein Kind krank wird. So kannst du dich stressfrei zu deiner kranken Maus auf die Bettdecke setzen und dich um sie kümmern.
Aber Achtung: Diese Regelungen gelten für gesetzlich Versicherte. Solltest du privat versichert sein, erkundige dich lieber nochmal bei deinem Ansprechpartner oder deiner Ansprechpartnerin bei der Krankenkasse, wie viele Kinderkrankentage diese übernimmt.
Was zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, wenn dein Kind krank ist?
Wenn dein Liebling jünger als zwölf Jahre ist und du seine Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweisen kannst, steht dir dein voller Lohn für die Fehltage zu. Zudem sollte es keine weitere Person in eurem Haushalt geben, welche die Pflege für dich nachweislich übernehmen könnte, wie beispielsweise eine Au-Pair. Ist dein Kind nicht richtig krank, sondern wurde im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin verletzt, zahlt die Unfallversicherung dein Arbeitsgeld.
Ist dein Kind schon älter als zwölf Jahre, kannst du natürlich trotzdem bei ihm oder ihr zuhause bleiben. Die Krankenkasse zahlt dir dann ein Krankengeld aus, welches etwa 70 bis 90% deines eigentlichen Lohns ausmacht. Dieses Krankengeld musst du bei deiner Krankenkasse beantragen. Das ist außerdem nur möglich, wenn das kranke Kind bei dir familienversichert ist.
Kind krank - und wer bleibt jetzt zu Hause?
Immer eine gute Lösung, ist die Betreuung deiner kleinen Maus durch Familienmitglieder oder Freund:innen. Dafür müssen weder du noch dein Partner oder deine Partnerin daheim bleiben! Soweit es irgendwie funktioniert, solltest du dieses Ass aus dem Ärmel schütteln. Schließlich kann dein Kind häufiger erkranken, als du mit den gesetzlich freigestellten Arbeitstagen abdecken kannst! Klärt vorher ab, wo die wichtigsten Dinge, wie die liebste Einschlafhilfe und das Zubehör für Essen und Trinken, zu finden sind und bleib für Notfälle erreichbar. Anschließen kannst du dich dann beispielsweise mit einem leckeren Abendessen oder mit Eintrittskarten fürs Kino revanchieren. Gemeinsam findet ihr bestimmt eine Lösung, mit der alle glücklich sind!
Notfallbetreuung oder lieber Babysitter:in?
Sind all deine freien Arbeitstage aufgebraucht, deine Familie verhindert und die Freund:innen haben keine Zeit? Dann solltest du auf die Notlösung setzen. Diese kann in der Notfallbetreuung liegen. Viele größere Städte bieten einen Kindergarten oder eine Ein-Personen-Pflege an, die im Notfall greift. Informieren kannst du dich über die Internetseite des Familienministeriums. Außerdem kannst du ja mal über einen flexiblen Babysitter oder eine flexible Babysitterin nachdenken, der oder die auch zur morgendlichen Stunde die Wogen glättet und dein Kind betreut. Senioren oder Studierende sind hier die idealen Ansprechpersonen!
Auch die Kolleg:innen wollen es wissen!
Zum Schluss noch ein wichtiges Detail, welches du beachten solltest, wenn dein Kind krank wird und du auf Arbeit fehlst: Die Kolleg:innen würden sicherlich auch gern wissen, warum du eine Woche auf der Arbeit fehlst. Es ist besser, Gerüchte direkt zu Beginn aus dem Weg zu räumen und reinen Tisch zu machen. Es ist keine Schande, das kranke Kind daheim wieder aufzupäppeln, auch wenn du bereits die dritte Krankheit in Folge einstecken musstest!