Neben Vorfreude und Faszination will auch das bürokratische Drumherum nach der Geburt gewusst und organisiert sein, damit die Bedingungen für dich und deinen Nachwuchs so angenehm wie möglich gestaltet werden können. Ein entscheidender Baustein dabei ist die Elternzeit. Wir verraten dir, was du darüber wissen musst.
Was ist Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du Elternzeit von deinem Arbeitgeber verlangen. Während dieser Zeit muss dein Arbeitgeber dich pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Phase erhältst du allerdings auch keinen Lohn. Für eine gewisse Zeitspanne kannst du, beziehungsweise ihr, die Verdienstausfälle mit dem sogenannten Elterngeld kompensieren. Deine Elternzeit kannst du grundsätzlich vor dem 3. Geburtstag deines Kindes nehmen. Des Weiteren ist es auch möglich, einen bestimmten Teil davon im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen. So kannst du flexibel bleiben und die Elternzeit nehmen, wenn du sie wirklich brauchst. Ein wichtiger Aspekt ist außerdem der besondere Kündigungsschutz, der dich, ähnlich wie im Mutterschutz, vor einer Kündigung bewahrt. In den meisten Fällen kannst du nach der Elternzeit an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Voraussetzungen für die Elternzeit
Unter folgenden Grundvoraussetzungen kannst du von der Elternzeit Gebrauch machen:
- Du bist Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
- Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Du selbst betreust und erziehst dein Kind.
- Während der Elternzeit arbeitest du entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche.
Prinzipiell ist das Nehmen von Elternzeit in jedem Arbeitsverhältnis möglich, so etwa auch in Teilzeit, bei befristeten Verträgen, bei sogenannten Minijobs oder wenn du von zu Hause aus arbeitest. Falls du in Deutschland arbeitest oder dein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde, besteht die Option für dich sogar bei einem Wohnsitz im Ausland
Wer kann Elternzeit nehmen
Elternzeit steht dir zu, unabhängig davon, ob dein(e) Partner(in) ebenfalls Elternzeit beansprucht. Du kannst sie bekommen für
- dein leibliches Kind
- das leibliche Kind deiner Ehefrau oder deines Ehemannes und deiner Lebenspartnerin oder deines Lebenspartners
- ein Pflegekind in Vollzeitpflege
- ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft
- ein Enkelkind, vorausgesetzt ein Elternteil des Kindes ist minderjährig oder befindet sich in einer Ausbildung, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde (in diesen Fällen kann die Elternzeit aber nur genommen werden, wenn die Eltern des Kindes selbst keine Elternzeit nehmen).
- Geschwisterkinder, Nichten, Neffen, Enkel oder Urenkel. Dies ist aber nur in besonderen Fällen möglich, wie etwa bei schweren Krankheiten, Behinderungen oder dem Tod der Eltern.
Falls du nicht das Sorgerecht für das Kind hast, benötigst du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils, um Elternzeit nehmen zu können.
Keinen Anspruch auf Elternzeit haben dagegen:
- Selbständige
- Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder selbstständige Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften
- Hausfrauen und Hausmänner
- Studentinnen, Studenten sowie Schülerinnen und Schüler
- Absolvierende von FSJ, FÖJ, BFD
- Arbeitslose
- Ehrenamtliche
Wie lange du Elternzeit nehmen kann
Du kannst pro Kind bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. Frühester Beginn ist die Geburt des Kindes, als Mutter ist es der erste Tag im Anschluss an den Mutterschutz. Der Zeitraum von Mutterschutz und Elternzeit werden dann verrechnet und ergeben maximal ebenfalls drei Jahre. Das Ende ist spätestens der 8. Geburtstag des Kindes. Die Dauer variiert je nach Zeitraum: Ab dem dritten Geburtstag reduziert sich die Elternzeit auf höchstens 24 Monate. Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 sind es sogar nur 12 Monate. Die Möglichkeiten der Aufteilung ändern sich dann ebenfalls. Die formellen Bedingungen lesen sich zugegebenermaßen etwas kompliziert aber letztlich sorgen sie dafür, dass du die Zeit flexibel einsetzen kannst. Wie lange du sie einsetzt, ist dir ebenfalls selbst überlassen. Du kannst die vollen 3 Jahre ausschöpfen oder nur einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage. Automatisch beginnt die Elternzeit allerdings nicht, du musst sie bei deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen. Diesbezüglich solltest du dich unbedingt über die einzuhaltenden Fristen informieren, denn je nachdem wann du beginnen möchtest, musst du schon einige Wochen vor der Geburt den entsprechenden Antrag stellen. Die Kombination von Elternzeit und Elterngeld spielt für die meisten jungen Mütter und Väter ebenfalls eine wichtige Rolle. Grundsätzlich kannst du zwar Elternzeit nehmen ohne dabei Elterngeld zu beantragen. Für viele ist es jedoch sinnvoll, die beiden Optionen zeitlich aufeinander abgestimmt zu nutzen. Eine intelligente Abstimmung ist wichtig, da dadurch in manchen Fällen auch die Höhe des Elterngeldes beeinflusst werden kann.
Arbeit, Aufteilung und Kündigung
Wie bereits erwähnt darfst du im Schnitt bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Falls du schon vor deiner Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden gearbeitet hast, kannst du diesen Rhythmus während der Elternzeit fortsetzen. Die Möglichkeit der Verringerung der Stundenzahl gibt es selbstverständlich trotzdem. Du musst dafür allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen:
- Du arbeitest bei diesem Arbeitgeber schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung
- Bei deinem Arbeitgeber sind im Regelfall mehr als 15 Personen beschäftigt
- Du möchtest mindestens 2 Monate arbeiten, bei mindestens 15 und maximal 30 Wochenstunden
- Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen deine Teilzeit sprechen. Zum Beispiel, dass der Arbeitsplatz dafür nicht geeignet ist.
Was die Aufteilung der Elternzeit angeht, hast du vor dem 3. Geburtstag deines Kindes freie Hand. Du kannst aussuchen, wann sie beginnen und enden soll und sie entweder am Stück oder in Teilabschnitten einsetzen. Wie viele Zeitabschnitte dir zustehen, hängt vom Geburtstermin ab:
- Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 stehen dir maximal 3 Zeitabschnitte zu
- Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 stehen dir maximal 2 Zeitabschnitte zu
Es gelten dabei einige Ausnahmen und Sonderfälle, die du unbedingt vor deinem Antrag recherchieren solltest.
Zum Schluss solltest du noch über den besonderen Kündigungsschutz, der dir während der Elternzeit zusteht Bescheid wissen, denn in diesem Intervall kann dir dein Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen. Der Schutz beginnt, sobald du den entsprechenden Antrag gestellt hast.
Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Beitrag einen gelungenen Einstieg in dieses trockene aber wichtige Thema bieten konnten und wünschen euch einen entspannten Start in das gemeinsame Familienleben.